Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau
Gemäß § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gebildet. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.07.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenweiler der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Die Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau übertragen die Aufgaben des Gutachterausschusses zum 20.12.2021 auf die Stadt Müllheim. Entgegen dem bislang kommunizierten Zeitplan erfolgt die zum 01.04.2022 vorgesehene Erweiterung und Einnahme der Zielgliederung aus Gründen der Rechtssicherheit nun vorzeitig zum 20.12.2021. Der Gemeinsame Gutachterausschuss wird dann für bis zu 32 Kommunen des westlichen Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald mit bis zu 186.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig sein.
Anfragen an den Gemeinsamen Gutachterausschuss senden Sie bitte ab sofort an gutachterausschuss(at)muellheim.de.
Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Stadt Müllheim.
Zur Website der Stadt Müllheim
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim hat zum Stichtag 01.01.2023 die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses ermittelt. Die Bekanntmachung darüber können Sie in der nachfolgenden PDF-Datei lesen:
- Bekanntmachung über die Ermittlung von Bodenrichtwerten (PDF)
- Tabelle über die Bodenrichtwerte (PDF)
Sie kennen Ihren Bodenrichtwert für Ihr Grundstück nicht?
Das Bodenrichtwertsystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) hilft Ihnen dabei.
Grundsteuer - Fristverlängerung bis 31.01.2023
Der Gutachterausschuss informiert:
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde durch die Finanzminister der Länder um drei Monate verlängert. Diese müssen nun erst zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Alle nötigen Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie über die nachstehenden Internetseiten. Dort finden Sie eine Ausfüllanleitung, Erklärvideos und Beispielfälle.
- https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu
- https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
Die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte können Sie primär auf der Internetplattform BORIS-BW abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dafür der Button Bodenrichtwerte Grundsteuer B Verwendung findet.
Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau unter Telefon 07631 801650. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anrufen die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist.