Bauleitpläne/Bebauungspläne

Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes setzen die Bebauungspläne - als verbindliche Bauleitpläne - rechtsverbindlich fest, wie in Teilbereichen der Gemeinde die einzelnen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, das heißt es sind "Ortsgesetze" und daher für jedermann verbindlich. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.

Um die Abgrenzungsbereiche der Bebauungspläne herauszustellen, beziehungsweise zu ermittlen ob überhaupt ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück besteht, wurden diese zudem vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in eine BürgerGIS-Datei eingepflegt und sind unter der folgenden Adresse abrufbar:

Flächennutzungsplan

Den aktuellen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler finden Sie im Auszug hier:

Laufende Verfahren

Ihr Kontakt im Rathaus

Felix Vogel

Stellvertretung Hauptamt

Telefon: 07664 9700-24

Fax: 07664 9700-33

E-Mail: vogel(at)pfaffenweiler.de

Felix Vogel