Felix Vogel
Stellvertretung HauptamtTelefon: 07664 9700-24
Fax: 07664 9700-33
E-Mail: vogel(at)pfaffenweiler.de
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes setzen die Bebauungspläne - als verbindliche Bauleitpläne - rechtsverbindlich fest, wie in Teilbereichen der Gemeinde die einzelnen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, das heißt es sind "Ortsgesetze" und daher für jedermann verbindlich. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.
Um die Abgrenzungsbereiche der Bebauungspläne herauszustellen, beziehungsweise zu ermittlen ob überhaupt ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück besteht, wurden diese zudem vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in eine BürgerGIS-Datei eingepflegt und sind unter der folgenden Adresse abrufbar:
Den aktuellen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler finden Sie im Auszug hier:
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2023 die erste Änderung des Bebauungsplans "Zwischen den Dörfern II" nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Änderung ist am 03.11.2023 in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler hat am 09.10.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die fünfte punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler hat in der gleichen Sitzung den Vorentwurf der fünften punktuellen Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
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