Gemeindenachricht
Parkraumkonzept ist fertig
22.03.2024
Das Parkraumkonzept beruht auf einer sogenannten eingeschränkten Halteverbotszone. Beginn und Ende werden durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Sinn einer Zonenbeschilderung ist es, dass eben nicht an jeder Straßenecke ein neues Schild steht. Die Zone beginnt am Schild und gilt solange, bis sie aufgehoben wird.
Infolge der zurückliegenden Gemeinderatsbeschlüsse in Verbindung mit der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes besteht die eingeschränkte Halteverbotszone mittlerweile aus den Straßen:
- Weinstraße, Mittlere Straße, Im Schneckenacker, Schulstraße, St. Gallen-Straße, Kirchstraße, Kapellenstraße, Bussgasse, Kirchofer Weg
Innerhalb der eingeschränkten Halteverbotszone gilt:
- Parken nur in gekennzeichneten Flächen
- Halten bis zu 3 Minuten
- Be- und Entladen zeitlich unbegrenzt
Auch außerhalb der eingeschränkten Halteverbotszone gilt (wie bisher):
- Kein parken vor Einfahrten
- Kein Parken auf dem Gehweg
- Kein Parken bei Restfahrbahnbreite < 3,10 m
- Kein Parken bei Kreuzungsabstand < 5,00 m
- [Aufzählung nicht abschließend]