Gemeindenachricht
Umtausch der grauen und rosanen Führerscheine
14.09.2023
Besitzen Sie einen grauen oder rosafarbenen Führerschein und sind zwischen 1965 und 1970 geboren? Dann müssen Sie diesen bis zum 19.01.2024 in einen EU-Führerschein (Scheckkartenformat) umgetauscht haben. Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgt sein, droht im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Die Anträge für den Umtausch können auf dem Bürgerbüro bei gestellt werden. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Führerschein und ein biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr) mit.
Informationen zu den Führerscheinklassen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald.
Die Umtauschfristen aller künftigen Jahrgänge können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.