Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist in seinen Entscheidungen ein neutrales und unabhängiges Kollegialgremium und Behörde im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. Er ist im Sinne des Datenschutzes zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Seine Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle.
Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen im Regelfall dem Gemeindegebiet. Abweichende Zuständigkeiten gibt es dann, wenn die Gemeinde die Aufgaben auf eine Verwaltungsgemeinschaft überträgt.
Die Mitglieder des Gutauchterausschusses werden auf der Grundlage der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg von den Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften bestellt. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Im Einzelnen leistet der Gutachterausschuss folgende Aufgaben:
Seine Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle.
Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen im Regelfall dem Gemeindegebiet. Abweichende Zuständigkeiten gibt es dann, wenn die Gemeinde die Aufgaben auf eine Verwaltungsgemeinschaft überträgt.
Die Mitglieder des Gutauchterausschusses werden auf der Grundlage der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg von den Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften bestellt. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Im Einzelnen leistet der Gutachterausschuss folgende Aufgaben:
- Führung der Kaufpreissammlung
- Herstellung "allgemeiner Markttransparenz" durch Bodenrichtwerte für Bauland und eventuell andere Flächen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- Herstellung "einzelfallbezogener Markttransparenz" durch Erstattung von Gutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung