Dienstleistung

Familienbücher

Für alle Ehen, die im Zeitraum 1957 bis 31.12.2008 geschlossen worden sind, wurde beim Eheschließungsstandesamt ein Familienbuch angelegt und auch fortgeführt. Eintragungen des Paares wie z. B. Kinder, Heirat der Kinder, Kirchenaustritt etc. wurden in diesem Familienbuch eingetragen. Wenn eine Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst worden ist, wurde auch diese Eintragung hier vorgenommen. So war diese Personenstandsurkunde immer auf dem neuesten Stand. Leider ist seit dem 01.01.2009 das Familienbuch keine Personenstandsurkunde mehr. Eine beglaubigte Kopie davon kann jedoch jederzeit gefertigt werden und ist bei einer erneuten Eheschließung auch ein hilfreiches Dokument. Fragen Sie bei Ihrem Eheschließungsstandesamt nach.

^
Mitarbeiter
^
Zugehörigkeit zu