Gemeindenachricht

Energieeinsparverordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Das Bundeskabinett hat zwei Energieeinsparverordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf § 30 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und sollen einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten.

Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt ab dem 01.09.2022 und hat eine Dauer von sechs Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 01.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten.

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